Wer wie ich sein halbes Leben in anderen Ländern verbracht hat, erlebt hat, mit welchem Bewusstsein überall auf definitorische Hoheit des jeweiligen Staatsvolkes – bei aller Gastfreundschaft – geachtet wird, kommt angesichts der konstruierten Begründungen unseres Verfassungsschutzes über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit eines wenigstens in Teilen ethnischen Volksbegriffes aus dem Lachen nicht heraus. Japaner, Chinesen, Sorben, Juden, Polen, Ungarn, Ukrainer, Kasachen – alle Antworten auf die Zugehörigkeit zu einem eigenen Volk lesen sich nämlich ähnlich der deutschen Definition aus dem Spätaussiedlerstatusgesetz von 2001:
 
(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen Nationalität muss bestätigt werden durch die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache. Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung aufgrund dieser Vermittlung zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
 
In den USA durfte ich einmal einer besonderen Zeremonie beiwohnen, die mich sehr bewegt hat. Nach Sprachtest und Geschichtsabfrage zur Kulturgeschichte des zukünftigen Heimatlandes wurde den Neubürgern nach Ableistung des Eides auf die amerikanische Verfassung der begehrte Pass der Vereinigten Staaten von Amerika übergeben. Eine symbolische Identitätsstiftung von Staatswegen an die Adresse all derer die meinen, das Bekenntnis zum Grundgesetz allein reiche aus.
 
Unsere selbst ernannten Eliten treiben nicht nur die Deindustrialisierung voran. Sie haben es vor allem auf die Zerstörung der Familie abgesehen. Der Unsinn mit 60+ Geschlechtern, mit Minderheitendiktaten, gendernden Sprachvorschriften, die Auslegung der sexuellen Selbstbestimmung bis zur eigenen jährlichen Geschlechterneuwahl, ist Teil einer auf Nivellierung ausgerichteten Weltordnung. Wer im Garten des als Deutscher Bundestag genutzten Reichstages nach unten blickt, entdeckt einen in diesem Sinne geradezu prophetischen Schriftzug. Er setzt sich nicht nur von dem am klassizistischen Fries des großen Säulenportals ab, er widersetzt sich geradezu: „Der deutschen Bevölkerung“ steht da und illustriert ungewollt die Warnung von Donald Trump: „We are a nation, not a settlement area!“ Hier wollen ganz gezielt Akteure Hand an die Grundfesten unseres Staates und damit unseres Landes legen. Subtil aber umso nachhaltiger kam dieser künstlerisch-provokative Nadelstich damals herüber.
 
Heute greifen Haldenwang und die Seinen in brutaler Manier zur Verbotskeule, möchten alle diejenigen als verfassungsfeindlich kriminalisieren, die – völlig zurecht – der Meinung sind, es gehöre etwas mehr zum Deutschen, als irgendwann den deutschen Pass geschenkt bekommen zu haben. Bis etwa 2010 war übrigens auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung dieser Meinung. Sein Sinneswandel danach lässt sich mit keiner Volksabstimmung oder sonstigen Willensbildung begründen. Er folgt nur dem globalistischen „one-world“-Zeitgeist und ist eigentlich nichts weiter als eine Meinung von vielen möglichen. In einem Land wie dem unsrigen, geboren aus dem Postulat der Aufklärung, sollte darüber der Diskurs möglich sein. Das Gegenteil entspricht jedoch der neuen Realität: Abweichler, ob nun in Corona- oder Genderfragen, bei der Einordnung der Situation in der Ukraine oder der Vereinbarkeit des Islam mit der Europäischen Menschenrechtscharta, sollen mundtot gemacht werden.
Das aber ist totalitär, in meinen Augen beginnt hier ein Faschismus, der in seinen Anfängen schon als solcher benannt und bekämpft werden muss.
 
Wer das freie Denken, die Möglichkeiten der Selbstdefinition von jungen Menschen auf dem Wege der Selbstfindung beschneidet, kappt Traditionen, ignoriert Geschichte und pervertiert den mühsamen Weg europäischer Nationen zu Frieden und Ausgleich. Die Schimäre der EU als Endpunkt der Zivilisation unseres Kontinents sehen zu wollen, geht nur mit dem Schleifen seiner Kulturen, dem Einebnen wirklicher Vielfalt, die sich immer erst in der Trennung von Eigenem und Fremden entwickelt.
 
Machen wir es ganz kurz und deutlich: Es ist dumm und durchsichtig, der Partei, die sich in ihren Zustimmungswerten mittlerweile über die der Grünen erhebt, deren Wähler die Vehemenz eines gesamtgesellschaftlichen Zerstörungswerks erkennen und deswegen demokratische Alternativen suchen, Tendenzen zur Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen. Wer unser Grundgesetz schützen will, tut das vor allem mit dem Erhalt von demokratischer Willensbildung. Die moralisierende Dummheit des Verfassungsschutzes – ein institutionalisierter singulärer Anachronismus selbst unter westlich orientierten Staaten – ist nichts als ein Werkzeug zur Unterdrückung von Meinungen und dem dazugehörigen freien Diskurs. Es ist genau der Kampf gegen den vermeintlichen Faschismus, der ihn erst erzeugt. Extremistisch sind die Ziele und Methoden des Verfassungsschutzes – und damit gesichert verfassungsfeindlich. Der Geist der Überwachung, ob nun von Gestapo, Stasi oder Verfassungsschutz exekutiert, schützt unsere Gesellschaft nicht. Er gefährdet sie!